Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Deutschneudorf hat in seiner Sitzung am 11.12.2001 aufgrund des § 4 in Verbindung mit § 21 der Sächsischen Gemeindeordnung folgende Satzung beschlossen: 

§1 Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte 

  1. Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt
    • als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 05,00 EUR
    • als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 10,00 EUR.
      Das Sitzungsgeld wird nur bei Teilnahme an der Sitzung gezahlt.
      Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. 
  2. Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters erhält anstelle des in Absatz 1 genannten Grundbetrages als monatlichen Grundbetrag der Aufwandsentschädigung 15,00 EUR.
  3. Die Aufwandsentschädigung wird vierteljährlich gezahlt.
    Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als drei Monate tatsächlich nicht ausgeübt hat.

§2 Aufwandsentschädigung für fachkundige Bürger

Die zu Gemeinderatssitzungen oder Sitzungen der Ausschüsse geladenen fachkundigen Bürger erhalten eine Sitzungsentschädigung in Höhe von 10,00 EUR.

§3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 19.03.1997 außer Kraft. 

Deutschneudorf, d. 11.12.2001 

Haustein
Bürgermeister

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