Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Deutschneudorf ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseite wurde und wird diesbezüglich ständig optimiert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.deutschneudorf.de ist noch nicht vollständig mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
– PDF-Dateien
– Tabellen

Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich.

Barrierefreies Webdesign
Die Schrift können Sie selbständig vergrößern. Verwenden Sie dafür das Browsermenü oder das Tastaturkürzel STRG + „+“.
Die Webseite ist mit Tab Navigation nutzbar.
Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für sehbehinderte oder blinde Nutzerinnen und Nutzer über Screenreader oder Braillezeile verständlich sind. Zu Fotos und Grafiken sind weitgehend Alternativ-Texte mit Erläuterungen hinterlegt. So können auch blinde und sehbehinderte Besucher den gesamten Inhalt einer Webseite erfassen, auch wenn ihnen die Bilder selbst nicht zugänglich sind. Die Gemeinde Deutschneudorf versucht alle Inhalte in einfacher und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen.

Das Tool für die Barrierefreiheit am rechten Bildschirmrand bietet Ihnen alle notwendigen Möglichkeiten zur barrierefreien Nutzung der Webseite.

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