Wasserwehrsatzung der Gemeinde Deutschneudorf
Aufgrund von § 102 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der derzeit gültigen Fas-sung und der§§ 4 Abs. 1 S. 2, 10 Abs. 4 und 124 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Deutschneudorf mit Beschluss vom 11.05.2005, bestätigt durch den Gemeinschaftsausschuss … Weiterlesen …